Unsere Mitarbeiter*innen haben folgende Haltung...
- Das ständige Bewusstsein des Fachpersonals im Hinblick auf den Schutzauftrag gegenüber dem Kind.
- Aufmerksamkeit und Wachsamkeit gegenüber den Bedürfnissen, Ängsten und Nöten der Kinder.
- Achtung der Grenzen jedes einzelnen Kindes und Unterstützung dabei diese Grenzen zu zeigen und zu formulieren.
- Gute Risikoeinschätzung auf der Grundlage von intensiven Beobachtungen um auf Verhaltensveränderungen und / oder Auffälligkeiten angemessen reagieren zu können.
Das heißt Grenzüberschreitung für uns
Grenzüberschreitungen können über folgende Bereiche geschehen:
- Körperliche Gewalt:
Diese Art von Gewalt umfasst alle körperlichen Verletzungen des Kindes, wie zum Beispiel Blutergüsse, Prellungen, Verbrennungen, Wunden etc. - Sexuelle Gewalt:
Diese Gewalt verletzt die Intimsphäre des Kindes und geschieht gegen seinen Willen. Diese Gewalt ist alters- und geschlechtsunabhängig und beschreibt die Machtausnutzung gegenüber körperlich, geistig, seelisch und sprachlich unterlegenen Personen bzw. Kindern. - Psychische Gewalt:
Das Kind wird durch Demütigung, Ignoranz, Liebesentzug, Manipulation, Drohungen und Versprechungen eingeschüchtert und unterdrückt. - Verbale Gewalt:
Das Kind wird eingeschüchtert, zum Schweigen gebracht und mit Schuldgefühlen belastet. - Unbeabsichtigte Grenzverletzung:
Diese Art von Gewalt geschieht durch persönliche und fachliche Unzulänglichkeiten.