Kinderschutz

Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen für sein Wohl. Aus den Rechten der Kinder folgt eine Schutzpflicht all derer, die Verantwortung für die Kinder tragen.

Kinderschutz braucht Kinderschützer

Ein Kinderschutzkonzept basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

UN-Kinderrechtskonvention - Artikel 3 (1)
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Grundgesetz
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Bundeskinderschutzkonzept
Neufassung SGBVIII§8a§8b§45§47 Handlungsleitlinien, Empfehlungen.

Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz

Auch in unserer Kindertageseinrichtung ist es in erster Linie die Aufgabe aller pädagogischen Fachkräfte, Anzeichen für Gefährdungen so früh wie möglich zu erkennen, um rechtzeitig Hilfen anzubahnen und weitere Gefahren vom Kind abzuwenden.

Nach unserem Verständnis von Kinderschutz / Kindeswohl hat jedes einzelne Kind ein Recht auf eine liebevolle Betreuung, Erziehung und Bildung, auf die Unversehrtheit seines Körpers und seiner Seele.

Jedes Kind hat das Recht auf eine glückliche Kindheit, die es befähigt ein selbständiger, selbstbewusster und autonomer Erwachsener zu werden, der sich in sein soziales Umfeld integrieren kann.

Unsere Mitarbeiter*innen haben folgende Haltung...

  • Das ständige Bewusstsein des Fachpersonals im Hinblick auf den Schutzauftrag gegenüber dem Kind.
  • Aufmerksamkeit und Wachsamkeit gegenüber den Bedürfnissen, Ängsten und Nöten der Kinder.
  • Achtung der Grenzen jedes einzelnen Kindes und Unterstützung dabei diese Grenzen zu zeigen und zu formulieren.
  • Gute Risikoeinschätzung auf der Grundlage von intensiven Beobachtungen um auf Verhaltensveränderungen und / oder Auffälligkeiten angemessen reagieren zu können.

Das heißt Grenzüberschreitung für uns

Grenzüberschreitungen können über folgende Bereiche geschehen:

  • Körperliche Gewalt:
    Diese Art von Gewalt umfasst alle körperlichen Verletzungen des Kindes, wie zum Beispiel Blutergüsse, Prellungen, Verbrennungen, Wunden etc.
  • Sexuelle Gewalt:
    Diese Gewalt verletzt die Intimsphäre des Kindes und geschieht gegen seinen Willen. Diese Gewalt ist alters- und geschlechtsunabhängig und beschreibt die Machtausnutzung gegenüber körperlich, geistig, seelisch und sprachlich unterlegenen Personen bzw. Kindern.
  • Psychische Gewalt:
    Das Kind wird durch Demütigung, Ignoranz, Liebesentzug, Manipulation, Drohungen und Versprechungen eingeschüchtert und unterdrückt.
  • Verbale Gewalt:
    Das Kind wird eingeschüchtert, zum Schweigen gebracht und mit Schuldgefühlen belastet.
  • Unbeabsichtigte Grenzverletzung:
    Diese Art von Gewalt geschieht durch persönliche und fachliche Unzulänglichkeiten.

Prävention / Resilienz

Der wichtigste Schutzfaktor für eine gesunde seelische Entwicklung ist mindestens eine stabile emotionale Beziehung zu einer Bezugsperson! Dies ist durch unsere Konzeption des gruppenbezogenen Konzeptes gegeben.

Der Schutz von Kindern in unserer Kindertageseinrichtung ist daher vor allem auf Prävention angelegt. Neben der Hilfe für betroffene Kinder und ihre Eltern / Sorgeberechtigten ist der Kinderschutz Teil der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und der Angebote für alle Eltern.

Die Durchführung von Bildungsprogrammen zur Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Kinder gehört für uns ebenso dazu, wie Themenelternabende und Familienbildungsangebote.

Das Schutzkonzept im Team

Schon innerhalb der Vorstellungsgespräche und somit bei der Auswahl der Mitarbeiter*innen wird unser Schutzkonzept erläutert und die Handhabung ausführlich besprochen. Hierbei ist es unabdingbar, dass sich die Mitarbeiter*innen damit identifizieren können um das Konzept auch gemeinsam leben zu können.

Das pädagogische Fachpersonal unserer Kindertageseinrichtung beobachtet die Kinder gut, hat die Familiensituation im Blick. Unsere Mitarbeiter*innen sind sensibilisiert und geschult.

Durch regelmäßige Präventionsschulungen kennen alle Mitarbeiter die Kommunikationsstrukturen im Falle einer Kindeswohlgefährdung.
Die Regeln für das professionelle Handeln der Mitarbeitenden basieren grundsätzlich auf einer Kultur der Achtsamkeit und Wertschätzung unseren Kindern gegenüber.

Präventionsmaßnahmen im Lülingsöhrchen

Es gibt umfassende Präventionsmaßnahmen innerhalb unserer Einrichtung.

  • Die Eingangstür ist nur zu bestimmten Zeiten von außen zu öffnen, in dieser Zeit spielen die Kinder nur unter Aufsicht im Flurbereich.
  • Unsere Toiletten haben Sichtschutztüren, damit die Kinder sicher und unbeobachtet sind und auch beim Wickeln achten wir auf eine geschützte Intimsphäre.
  • Das Außengelände ist eingezäunt und verschlossen und es besteht an vielen Ecken Sichtschutz und Rückzugsmöglichkeiten.
  • Fotos werden nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Erlaubnis der Eltern und immer ohne Namen veröffentlicht.
  • Die Eltern haben eine jeweilige Abholliste erstellt, nachdem wir die Kinder nur mit Erlaubnis mitgeben. Noch unbekannte, von den Eltern eingetragene Abholer müssen mindestens einmal mit den Eltern / Sorgeberechtigten in der Kita gewesen sein, so dass die Mitarbeiter*innen wissen, dass es sich tatsächlich um die Person handelt.
Beteiligung der Kinder

Alle Mitarbeiter nehmen an einer §8a Fortbildung teil und werden geschult. Die Mitarbeiter*innen sind aufmerksam und wachsam allen Auffälligkeiten gegenüber und haben immer ein offenes Ohr für die Kinder und auch für die Fragen, Unsicherheiten etc. der Eltern / Sorgeberechtigten.

Kinder werden bei uns stark gemacht. Sie lernen den achtsamen Umgang miteinander, die Achtung im Umgang mit der Natur und die Wertschätzung jedes einzelnen gegenüber.